Die Qualität unseres Trinkwassers ist von entscheidender Bedeutung für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Um sicherzustellen, dass unser Trinkwasser den höchsten Standards entspricht, gibt es in vielen Ländern eine Trinkwasserverordnung, die vorschreibt, welche Tests und Analysen durchgeführt werden müssen. In diesem FAQ gehen wir näher auf das Thema Trinkwasseranalyse und Trinkwasserverordnung ein.
Zweck der Verordnung ist, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben und welches für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Gem. TrinkwV § 3 Nr. 2 Buchst. E, unterliegen Wasserversorgungsanlagen (Trinkwasserinstallationen), aus denen Trinkwasser zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und -reinigung, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen und zur Reinigung von Gegenständen die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, grundsätzlich der Untersuchungspflicht nach Trinkwasserverordnung.
Gem. TrinkwV § 3 Nr. 12 Buchst. A und b unterliegen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung einer Untersuchungspflicht. Es handelt sich um eine Großanlage, wenn:
oder
Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Somit besteht für diese Objekte keine Untersuchungspflicht.
Gem. TrinkwV § 14b Nr. 4 ist dies von der Nutzung der Objekte abhängig.
So sind Objekte mit ausschließlich gewerblicher Nutzung alle drei Jahre zu untersuchen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um wohnwirtschaftliche Vermietung und Verpachtung.
Sofern eine sog. öffentliche Tätigkeit vorliegt, hat die Trinkwasseruntersuchung in einem jährlichen Turnus zu erfolgen. Dies ist der Fall, wenn Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z.B. Sportstätten, Kindertagesstätten, Zahnarztpraxen etc.) bereitgestellt wird.
Die TrinkwV enthält in § 14b und § 15 Nr. 4 eindeutige und unmissverständliche Vorgaben, welche ausführende Unternehmen (also die Unternehmen, welche direkt zu beauftragen sind und die erbrachten Leistungen mit dem Auftraggeber abrechnen) erfüllen müssen.
Der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation (Betreiber) hat die erforderlichen Untersuchungen durch eine sogenannte zugelassene Untersuchungsstelle durchführen zu lassen. Der jeweilige Auftrag zur Untersuchung muss sich auch auf die jeweils dazugehörende Probennahme erstrecken.
Die nach TrinkwV. erforderlichen Untersuchungen, einschließlich der Probenahme, dürfen ausschließlich von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Zulassung erteilt die vom jeweiligen Bundesland benannte Stelle. In Bayern wird die Zulassung vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erteilt.
Für eine erfolgreiche Zulassung sind div. qualitative Voraussetzungen wie z.B. eine Akkreditierung als Prüflaboratorium (DIN EN ISO/IEC 17025) von einer nationalen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erforderlich.
Alle in Bayern zugelassenen Untersuchungsstellen werden in einer Liste veröffentlicht. Nachstehend der Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dort finden Sie eine Übersicht mit den in Bayern zugelassenen Untersuchungsstellen:
https://www.lgl.bayern.de/das_lgl/aufgaben_zustaendigkeiten/zqm_aufgaben/us_trinkwv_index.htm
In fast allen Bereichen unseres täglichen Lebens spielen Bewertungsleistungen – sogenannte „Konformitätsbewertungen“ – eine wichtige Rolle, etwa in Form von Zertifizierungen, Laborprüfungen oder Inspektionen. Doch können wir den sich daraus ergebenden Zertifikaten, Prüfberichten oder Untersuchungsergebnissen Glauben schenken?
Das Vertrauen in die Resultate dieser Bewertungsleistungen steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit und dem fachlichen Können derjenigen, die diese Dienstleistungen erbringen: Konformitätsbewertungsstellen. Diese privaten und staatlichen Akteure lassen deshalb die Qualität ihrer eigenen Arbeit in einem Akkreditierungsverfahren überprüfen.
Zertifizierung ist der Prozess, bei dem ein unabhängiger Dritter, der als Zertifizierungsstelle bezeichnet wird, bestätigt, dass ein bestimmtes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Managementsystem den Anforderungen einer bestimmten Norm oder eines Standards entspricht. Zertifizierungen können beispielsweise für Qualitätssicherung, Umweltmanagement oder Informationssicherheit ausgestellt werden.
Akkreditierung hingegen ist ein Prozess, bei dem eine unabhängige Stelle, die als Akkreditierungsstelle bezeichnet wird, die Kompetenz und Unabhängigkeit von Einrichtungen wie Laboratorien, Inspektionsstellen oder Zertifizierungsstellen bewertet und bestätigt. Wenn eine Einrichtung akkreditiert ist, bedeutet dies, dass sie die Anforderungen an Kompetenz, Unabhängigkeit und Integrität erfüllt, die für die Durchführung von bestimmten Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen erforderlich sind.
Insgesamt kann man sagen, dass Zertifizierung eine Bestätigung der Erfüllung von Normen und Standards ist, während
Akkreditierung die Bestätigung der Kompetenz und Unabhängigkeit von Einrichtungen darstellt, die Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen durchführen.
Durch Akkreditierungen wird im öffentlichen Interesse die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von Konformitätsbewertungsstellen beurteilt und regelmäßig überwacht. Dies geschieht über einen Prozess der transparenten und unparteilichen Beurteilung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, die als Behörde im staatlichen Auftrag handelt. Diese Rolle übernimmt in Deutschland die DAkkS.
Das Zusammenspiel von Akkreditierung und Konformitätsbewertung stellt sicher, dass wir uns auf Produkte, Verfahren und Dienstleistungen verlassen können, weil die geforderten Qualitäts- und Schutzniveaus von kompetenten Akteuren „unter die Lupe“ genommen wurden.
Was ist also Akkreditierung? Kurz gesagt: Akkreditierung ist die staatliche Prüfung der Prüfer.
Sicherstellung der Kompetenz und Unabhängigkeit von Einrichtungen: Durch eine Akkreditierung wird sichergestellt, dass eine Einrichtung die notwendige Kompetenz und Unabhängigkeit besitzt, um bestimmte Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen durchzuführen.
Erhöhung des Vertrauens in die Ergebnisse: Eine Akkreditierung erhöht das Vertrauen in die Ergebnisse von Einrichtungen, da sie von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden.
Verbesserung der Qualität von Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen: Eine Akkreditierung fördert die kontinuierliche Verbesserung von Einrichtungen, indem sie dazu beiträgt, Fehler und Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
Verbesserung der internationalen Anerkennung: Eine Akkreditierung erhöht die internationale Anerkennung von Einrichtungen, da sie den Anforderungen international anerkannter Normen und Standards entsprechen.
Erleichterung des Handels: Eine Akkreditierung erleichtert den Handel, da sie dazu beiträgt, dass Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen von verschiedenen Ländern und Organisationen anerkannt werden.
Insgesamt trägt eine Akkreditierung dazu bei, die Qualität von Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen zu verbessern.
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in der Natur weit verbreitet sind und vor allem in stehenden oder langsam fließenden Gewässern wie Seen, Flüssen oder auch in künstlichen Wassersystemen wie Kühltürmen oder Warmwasserspeichern vorkommen können. Die Bakterien wurden erstmals im Jahr 1976 entdeckt, als sie bei einem Ausbruch einer ungewöhnlichen Lungenentzündung in einer Gruppe von Veteranen der amerikanischen Legion in Philadelphia nachgewiesen wurden, woraufhin sie den Namen Legionellen erhielten.
Legionellen können eine Lungenentzündung (Legionärskrankheit) oder eine grippeähnliche Erkrankung (Pontiac-Fieber) verursachen. Die Legionärskrankheit tritt typischerweise bei älteren Menschen oder bei Personen mit geschwächtem Immunsystem auf und kann in schweren Fällen tödlich sein. Das Pontiac-Fieber ist eine weniger schwere Form der Erkrankung, die sich typischerweise innerhalb von zwei bis drei Tagen von selbst löst.
Die Bakterien werden durch das Einatmen von kleinen Wasser Tröpfchen, die Legionellen enthalten, übertragen. Dies kann beispielsweise beim Duschen, bei der Benutzung von Whirlpools oder in der Nähe von Kühltürmen oder Klimaanlagen passieren. Die Prävention und Bekämpfung von Legionellen sind daher wichtig, insbesondere in wohnwirtschaftlich und öffentlich genutzten Gebäuden, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht.
Bestimmte Gruppen von Menschen sind besonders gefährdet, an einer Legionellose zu erkranken, insbesondere wenn sie in Kontakt mit Legionellen kommen. Zu diesen Gruppen gehören:
Personen über 50 Jahre: Ältere Menschen haben ein höheres Risiko, an Legionellose zu erkranken, insbesondere wenn sie Raucher sind oder eine chronische Lungenerkrankung wie COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder Asthma haben.
Personen mit geschwächtem Immunsystem: Personen mit einem geschwächten Immunsystem aufgrund von Krankheiten wie HIV/AIDS, Krebs oder der Einnahme von Medikamenten wie Steroiden oder Chemotherapeutika haben ein höheres Risiko, an Legionellose zu erkranken.
Raucher: Raucher haben ein höheres Risiko, an Legionellose zu erkranken, insbesondere wenn sie älter sind oder eine chronische Lungenerkrankung haben.
Personen mit bestimmten medizinischen Geräten: Personen, die bestimmte medizinische Geräte wie künstliche Beatmungsgeräte verwenden, haben ein höheres Risiko, an Legionellose zu erkranken.
Es ist wichtig zu beachten, dass Legionellen in der Regel nicht von Person zu Person übertragen werden und dass nicht jeder, der mit Legionellen in Kontakt kommt, automatisch erkrankt. Personen, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sollten jedoch aufmerksam sein und bei Symptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Muskel- oder Gelenkschmerzen einen Arzt aufsuchen, insbesondere wenn sie in der Vergangenheit Kontakt mit potenziell kontaminiertem Wasser hatten.
Für weitergehende Trinkwasseruntersuchungen, Arbeiten an der Installation oder Desinfektionsmaßnahmen muss dem Fachpersonal Zutritt zu der Wohnung gewährt werden.
Tätigkeiten, bei der Warmwasser fein zerstäubt wird (Aerosolbildung), sind zu vermeiden. - Warmwasser sollte vor dem Duschen ohne zu spritzen solange ablaufen, bis heißes Wasser kommt.
Zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs-/Luftbefeuchtung und zur Inhalation ist abgepacktes Wasser zu verwenden. - Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begünstigen das Wachstum von Mikroorganismen. Daher sollten Duschköpfe und -schläuche sowie die Strahlregler (so genannte "Perlatoren") regelmäßig zum Beispiel mit verdünnter Essigessenz entkalkt oder ausgetauscht werden.
Das Infektionsrisiko ist nicht nur von der nachgewiesenen Anzahl der Legionellen abhängig, sondern wird auch durch die Pathogenität der vorhandenen Stämme, das Vorhandensein von Amöben und die Empfindlichkeit der betroffenen Personen stark beeinflusst. Daher sollten generell möglichst niedrige Belastungen angestrebt werden. Legionellen-Konzentrationen von kleiner 101 KBE/100 ml gelten als anzustrebender „Zielwert“. Bei Legionellenzahlen über 100 KBE/100 ml liegt eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes nach TrinkwV vor, so dass der Betreiber der Trinkwasser-Installation weitere gesetzliche Verpflichtungen erfüllen muss, mit dem Ziel, die Keimbelastung wieder nachweislich und nachhaltig unter dem technischen Maßnahmenwert zu halten.
Wird von einer zugelassenen Untersuchungsstelle eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes des Parameters Legionella spec. (> 100 KbE / 100 ml) festgestellt, ist diese Überschreitung bei der zuständige Ges.-Behörde anzuzeigen. Die Anzeige hat unverzüglich nach der Ergebnisfeststellung zu erfolgen. Die Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde muss die Kontaktdaten des Betreibers der Trinkwasserinstallation beinhalten.
Legionellen vermehren sich bei Temperaturen unterhalb von 20°C nur sehr langsam. Bei höheren Temperaturen nimmt die Zellteilungsrate zu und ist im Temperaturbereich zwischen 30°C bis 45°C optimal. Sobald die Temperaturen über 50°C liegen, nimmt die Wachstumsrate ab. Bei Temperaturen über 70°C sterben Legionellen innerhalb weniger Minuten ab, sofern sie diesen Temperaturen direkt ausgesetzt werden.
Ein Großteil der Legionellen schwimmt nicht frei im Wasser, sondern ist eingelagert in den Wuchsbelägen (Biofilmen) innerhalb der Hausinstallation (Rohre, Ventile, Armaturen, Filter usw.) In derartigen Biofilmen, sogenannten „Ökosystemen“, bestehend aus oft vielschichtigen Kalkablagerungen, Korrosionsmaterialien, Schlämmen und anderen Mikroorganismen, können Legionellen wirkungsvoll gegen Desinfektionsmaßnahmen geschützt überleben. In solchen Ablagerungen kommen auch andere Einzeller, sogenannte Amöben vor, die sich wiederum von anderen Mikroorganismen ernähren. Auch Legionellen werden gefressen, jedoch werden sie im Innern der Amöbe nicht verdaut und können sich dort vermehren und anreichern.
In Amöbenzysten, die als lungengängige Partikel zu betrachten sind, erlangen die Legionellen ebenfalls Schutz vor allen gängigen Desinfektionsmaßnahmen und sind Legionellen nach wie vor lebendig. Eine so befallene Amöbe hat dann einen Lebenszyklus von 24 bis 48 Stunden, bevor sie zerplatzt und dann eine Vielzahl von Legionellen frei setzt.
Die Wachstumsdynamik von Legionellen in der Hausinstallation wird im Wesentlichen durch drei Faktoren bestimmt:
Temperatur des Wassers
Biofilm (Nahrung im System für Legionellen)
Stagnation (keine Wasserbewegung)
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Zellteilung (Wachstum) nach einer gewissen „Ruhezeit“ von 8 bis 12 Stunden zunimmt und sich abhängig von den anderen Rahmenbedingungen (Biofilm u. Temperatur) entsprechend dynamisch verhält. Daher kommt insbesondere der Wasserbewegung ein hoher Stellenwert zu. Denn hier kann durch den richtigen Umgang und die richtige Nutzung ein Keimwachstum begrenzt und womöglich verhindert werden.
Unter dem Begriff: „Bestimmungsgemäßer Betrieb“ ist dies entsprechend definiert. Zu dem bestimmungsgemäßen Betrieb sind von dem deutschen Hygieneinstitut in Bonn vor vielen Jahren schon Empfehlungen/Vorgaben zur Nutzung von Wasserendstellen gegeben worden, z.B. sollte jede Endstelle spätestens nach 72Stunden gespült/betätigt werden. Die Empfehlungen sind nun Bestandteil der seit dem 1.April 2013 geltenden Fassung der VDI 6023 Ausgabe und für Betreiber von Trinkwasseranlagen verbindlich.
Eine qualifizierte Trinkwasserprobenahme hat unter Einhaltung von fest definierten Standards und Normen zu erfolgen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse verlässlich und aussagekräftig sind. Hier sind einige Merkmale einer qualifizierten Trinkwasserprobenahme:
Probenahme durch geschultes Personal: Die Probenahme sollte von einer Person durchgeführt werden, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet und zertifiziert ist.
Technisch richtige Probenahme: Vor der Probenahme Vorbauten (z. B. Perlatoren, Strahlregler etc.) entfernen und thermische oder chemische Desinfektion durchführen.
Verwendung geeigneter Geräte und Materialien: Das verwendete Equipment sollte sauber und in einwandfreiem Zustand sein, um eine Verunreinigung der Probe zu vermeiden. Dazu gehören u.a. auch geeignete Probenahmeflaschen.
Einhaltung von Hygienestandards: Während der Probenahme sollten Hygienestandards eingehalten werden, um zu verhindern, dass Bakterien oder andere Verunreinigungen in die Probe gelangen.
Dokumentation: Eine qualifizierte Trinkwasserprobenahme sollte protokolliert werden, einschließlich der Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und Probenahmemethode.
Transport: Die Probe sollte in einem geeigneten Behälter transportiert werden, um die Integrität der Probe zu erhalten und sicherzustellen.
Wenn diese Standards eingehalten werden, kann man davon ausgehen, dass die Probenahme qualifiziert und zuverlässig ist.
Wichtig – Vorgabe des Umweltbundesamt:
Die Probenahme erfolgt bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Trinkwasserinstallation. Eine temporäre Erhöhung der Warmwasserspeichertemperatur, Spülungen oder eine Desinfektion der Trinkwasserinstallation vor der Probenahme widersprechen vorsätzlich dem Schutzzweck der Untersuchung nach TrinkwV.
Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen lokalen Entnahmestellen geht, sondern um die Überwachung der Trinkwasser-Installation in der Gesamtheit. Das Ziel ist eine mögliche Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Installation festzustellen, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann, insbesondere in den zentralen Teilen der Trinkwasser-Installation wie Trinkwassererwärmungsanlagen, Verteilern, Steigsträngen oder Zirkulationsleitungen.
In jeder Trinkwasserinstallation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung (entspricht einer orientierenden Untersuchung) am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) Proben zu entnehmen.
Zusätzlich sind Proben in der Peripherie zu entnehmen. Die Entnahmestellen für die Proben in der Peripherie sind so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Proben aus allen Steigsträngen zu entnehmen sind. Voraussetzung für die Auswahl ist, dass die beprobten Steigstränge eine Aussage über das Gesamtsystem, d. h. auch über die nicht beprobten Steigstränge, zulassen (z. B. weil sie ähnlich gebaut sind, gleichartige Gebäudebereiche versorgen und gleich genutzt werden oder möglichst hydraulisch ungünstig liegen). Bei der Beprobung einer Auswahl von Steigsträngen ist die Repräsentativität dieser Probenahmestellen zu begründen.
Bei Trinkwasser-Installationen mit vielen Steigsträngen sind primär die Bereiche zu berücksichtigen, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser (z. B. beim Duschen) kommen kann.
Leerstehende Wohnungen sind für die systemische Untersuchung nicht repräsentativ.
Die TrinkwV sieht bei Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen weiteren Handlungsbedarf nach dem mitgeltenden Regelwerk vor. D. h. es wird nach einer festgestellten Überschreitung die Durchführung einer sog. weitergehenden Untersuchung abgefordert. Diese soll eine Aussage zum Ausmaß der Legionellenbelastung und die Grundlagen für die Einleitung anlagenspezifischer Sanierungsmaßnahmen liefern.
Nach Feststellung einer Kontamination ist diese weitergehende Untersuchung in Abhängigkeit von der Höhe der Legionellenbelastung unverzüglich, spätestens jedoch nach vier Wochen zu veranlassen. In Abweichung zur orientierenden Untersuchung sind jetzt zwingend alle Steigstränge bei der Untersuchung zu berücksichtigen.
Die TrinkwV und das mitgeltende Regelwerk fordert, dass alle erforderlichen Proben am gleichen Kalendertag zu entnehmen sind. Andernfalls kann im Ergebnis der Untersuchung keine stichtagsbezogene Aussage über die Qualität des Trinkwassers getroffen werden.
Eine Gefährdungsanalyse muss gem. den Vorgaben der TrinkwV nach der Feststellung einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes des Parameters Legionella spec. in einer orientierenden Untersuchung stets durchgeführt werden.
Die Gefährdungsanalyse ist auch dann zu erstellen, wenn im Rahmen der weitergehenden Untersuchung der technische Maßnahmenwert des Parameter Legionella spec. eingehalten wird!
Die Gefährdungsanalyse selbst ist eine systematische Untersuchung von möglichen Gefahren und/oder Risiken in der Trinkwasser-Hausinstallation. Kurz gesagt eine Gefährdungsanalyse ist mit einer TÜV-Prüfung bei einem Kfz. vergleichbar.
Das Ziel einer Gefährdungsanalyse besteht darin, potentielle Risiken in der Trinkwasserhausinstallation zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen.
Haben Sie weitere Fragen Rund um das Thema Trinkwasserverordnung und welche Tests und Analysen durchgeführt werden müssen?
Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-21419-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang